EnDKVollzugshilfenEN111
muken · 20260922

EN111

Vollzugshilfe EN-111

Elektrische Energie, SIA 380/4,

Teil Beleuchtung

Ausgabe Dezember 2018

Inhalt und Zweck

Diese Vollzugshilfe behandelt die energetischen Anforderungen an die Beleuchtung in Gebäuden. Diese basieren auf der Norm SIA 387/4 "Elektrizität in Gebäuden – Beleuchtung: Berechnung und Anfor­derungen", Ausgabe 2017. Es gelten die dort festgelegten Definitionen, Grundsätze, Rechenverfahren und Parameter. Diese Vollzugshilfe enthält zusätzliche Erläuterungen und allenfalls Erleichterungen oder Vereinfachungen für den Vollzug.

Diese Vollzugshilfe ist wie folgt gegliedert:

Geltungsbereich

Abgrenzung

Bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen mit einer Energiebe­zugsfläche (EBF) von mehr als 1000 m2 muss die Einhaltung der Grenzwerte für den jährlichen Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung EL gemäss SIA 387/4 «Elektrizität in Gebäuden - Beleuchtung: Berechnung und Anforderungen», Ausgabe 2017, nachgewiesen werden. Davon ausgenommen sind Wohnbauten oder Teile davon.

Gebäudekategorien gemäss SIA 380/1, EBF > 1’000 m2

Die Anforderung (und somit die Nachweispflicht) gilt für Gebäude der Gebäudekategorien III bis XII (Gebäudekategorien gemäss SIA 380/1). Die Nachweispflicht gilt, wenn die massgebende Energiebezugsfläche mehr als 1‘000 m2 beträgt.

Energiebezugsfläche

Die Berechnung der Energiebezugsfläche AE ist in der Norm SIA 380, Ausgabe 2015, in Ziffer 3.2 definiert.

Umbauten / Umnutzung

Bei Umbauten oder Umnutzungen ist die betroffene Energiebe­zugsfläche ausschlaggebend. Die Beleuchtung ist von dem Umbau resp. der Umnutzung betroffen, wenn

  • die Leuchten ersetzt werden oder

  • durch zusätzliche Leuchten die elektrische Anschlussleistung erhöht wird.

Falls gleichzeitig ein Anbau oder eine Erweiterung realisiert werden, sind die Energiebezugsflächen zusammenzuzählen.

Mieterausbau

Bei unbekanntem Mieterausbau sind die Anforderungen ebenfalls einzuhalten, auch wenn der Nachweis zum Zeitpunkt des Grundausbaus noch nicht erstellt werden kann. Der Nachweis ist nachzuliefern, sobald der Mieter bekannt ist. Wenn ein Neubau insgesamt die Anforderung zu erfüllen hat, müssen alle Mieterausbauten die Anforderungen erfüllen unabhängig von der Grösse der EBF. (Ansonsten würde die Auf­stückelung der EBF zu einer Umgehung der Anforderungen führen.)

Anforderungen und Nachweis

Systemanforderung

Die Grenzwerte für den jährlichen Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung EL gemäss SIA 387/4 «Elektrizität in Gebäuden - Beleuchtung: Berechnung und Anforderungen», Ausgabe 2017, sind einzuhalten.

Einzelanforderung

Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn mit dem Hilfsprogramm Beleuchtung der EnFK (Excel-Tool EN-111a) nachgewiesen wird, dass die Vorgabe an die spezifische Leistung pL bestimmt aus Grenz- respektive Zielwert gemäss Tabelle 13 der Norm SIA 387/4 eingehalten wird.

Raumnutzung

Die Nutzungen basieren auf dem Merkblatt SIA 2024.

Spezielle Raumnutzung

Die Beleuchtungsstärke in speziellen Räumen ist gemäss Norm SN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten) zu definieren.

Übersicht Verfahren

Das nachstehende Schema zeigt die Anforderungen und Wahl­möglichkeiten auf:

Abbildung zur Wahl des Verfahrens

Wahl des Nachweisverfahrens

Spezifische elektrische Leistung (Einzelanforderung)

Berechnung pL Spezifische elektrische Leistung pLi

Die spezifische elektrische Leistung pL für die allgemeine Raum­beleuchtung (SIA 387/4, Anhang A, Tabelle 13) ergibt sich aus der Summe der Leistungen aller Leuchten (inkl. Betriebsgeräte wie Vorschaltgeräte, Trafos …) gemäss der nachfolgenden Liste (Tabelle 1), geteilt durch die Nettogeschossfläche des Raums bzw. der Raum­gruppen (Einheit: W/m2).

Anforderung pLi

In der Norm SIA 387/4 werden die Grenz- bzw. Zielwerte für pL [W/m2] und die drei Präsenzklassen für die verschiedenen Nutzungen vorgegeben (siehe Tabelle 1).

Nr

Raumnutzung
(Standardnutzungen)

spezifische Leistung
W/m²

Präsenzklasse

Grenzwert

Zielwert

dauernde
Präsenz

normale
Präsenz

sporadische
Präsenz

2.1

Hotelzimmer

7,7

5,0

x

2.2

Empfang, Lobby

6,6

4,3

x

3.1

Einzel-, Gruppenbüro

12,5

8,1

x

3.2

Grossraumbüro

9,8

6,4

x

3.3

Sitzungszimmer

12,5

8,1

x

3.4

Schalterhalle, Empfang

7,1

4,6

x

4.1

Schulzimmer

11,0

7,2

x

4.2

Lehrerzimmer

7,5

4,9

x

4.3

Bibliothek

5,9

3,8

x

4.4

Hörsaal

9,8

6,4

x

4.5

Schulfachraum

11,0

7,2

x

5.1

Lebensmittelverkauf

14,9

9,7

x

5.2

Fachgeschäft

14,9

9,7

x

5.3

Verkauf Möbel, Bau, Garten

12,0

7,8

x

6.1

Restaurant

5,9

3,8

x

6.2

Selbstbedienungsrestaurant

5,3

3,4

x

6.3

Küche zu Restaurant

12,5

8,1

6.4

Küche zu SB-Restaurant

9,8

6,4

7.1

Vorstellungsraum

7,0

4,5

7.2

Mehrzweckhalle

7,0

4,5

7.3

Ausstellungshalle

13,9

9,0

8.1

Bettenzimmer

6,8

4,4

8.2

Stationszimmer

12,5

8,1

8.3

Behandlungsraum

18,8

12,2

9.1

Produktion (grobe Arbeit)

7,0

4,5

x

9.2

Produktion (feine Arbeit)

11,6

7,5

x

9.3

Laborraum

12,8

8,3

x

10.1

Lagerhalle

7,3

4,7

x

11.1

Turnhalle

11,3

7,3

x

11.2

Fitnessraum

6,4

4,1

x

11.3

Schwimmhalle

7,3

4,7

x

12.1

Verkehrsfläche

3,5

2,3

x

12.2

Verkehrsfläche 24h (Spitäler)

7,1

4,6

x

12.3

Treppenhaus

3,5

2,3

x

12.4

Nebenraum

3,0

1,9

x

12.5

Küche, Teeküche

5,1

3,3

x

12.6

WC, Bad, Dusche

6,0

3,9

x

12.7

WC

9,9

6,4

x

12.8

Garderobe, Dusche

5,7

3,7

x

12.9

Parkhaus

1,4

0,9

x

12.10

Wasch- und Trockenraum

8,5

5,5

x

12.11

Kühlraum

2,8

1,8

x

12.12

Serverraum

3,3

2,2

x

Vorgabe SIA 387/4 pL [W/m2] für verschiedene Nutzungen
Herleitung der Anforderung

Die Anforderung an die Spezifische Leistung ergibt sich anhand der Präsenzklasse. Bei Nutzungen mit dauernder Präsenz gilt der Grenzwert nach Tabelle 1, da eine Regelung kaum einen Einfluss hat. Bei einer Nutzung mit sporadischer Präsenz gilt der Zielwert von Tabelle 1, wenn keine Präsenzregelung eingebaut wird, ansonsten gilt der Grenzwert. Bei den übrigen Kategorien (normale Präsenz) ergibt sich die Anforderung in Abhängigkeit der installierten Regelung:

  • der Grenzwert, wenn sowohl eine Tageslicht- wie auch eine Präsenzregelung installiert wird.

  • der Zielwert wenn weder eine Tageslicht-, noch eine Präsenzregelung installiert wird.

  • der Mittelwert des Grenz- und Zielwertes, wenn entweder eine Tageslicht- oder eine Präsenzregelung installiert wird.

Mehrere Raumnutzungen

Für die Erfüllung der Anforderung werden die flächengemittelten spezifischen Leistungen über die Nettogeschossflächen betrachtet.

Berechnungen pL mit Excel-Tool der EnFK

Für das Nachweisverfahren über die spezifische Leistung pL steht ein einfaches Berechnungstool der EnFK kostenlos zur Verfügung (www.endk.ch). Name: EN-111a.xlsx

Nettogeschossfläche

Die Nettogeschossfläche gemäss Norm SIA 380 ist der Teil der Geschossfläche zwischen den umschliessenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteilen. Die Nettogeschossfläche eines Raums oder einer Raumgruppe kann vereinfachend auch mit 90 % der Brutto­geschossfläche resp. der Energiebezugsfläche angenommen werden.

Spezielle Raumnutzungen

Grundsätzlich ist jeder Raum/Zone eine der vorgegebenen Standardnutzungen zuzuweisen. Spezielle Raumnutzungen oder Prozess­beleuchtungen (z.B. Uhrenmacherarbeitsplätze, Operations­sääle, Sportstätten während TV-Aufnahmen) sind im Flächenauszug separat zu deklarieren und werden im Nachweis EN-111a nicht berücksichtigt (vgl. auch SIA 387/4 Kapitel 0.1.3).

Unterlagen Einzelnachweis

Zu einem Einzelnachweis mit dem Tool der EnFK gehören folgende Unterlagen:

  • Formular EN-111

  • Ausdruck der Berechnung EN-111a.xlsx

  • Pläne mit Angaben zum Beleuchtungskonzept (A3/A4)

  • Pläne mit Angaben zur Nettogeschossfläche (A3/A4)

  • Leuchtendatenblätter

Berechnung Energiebedarf (Systemanforderung)

Elektrizitätsbedarf

Der spezifische Elektrizitätsbedarf gemäss Norm SIA 387/4 für die Raumbeleuchtung EL ergibt sich aus der Multiplikation der spezifischen elektrischen Leistung pL mit den Volllaststunden tL. Die Volllaststunden tL der Raumbeleuchtung sind auf Grund der Nutzungsstunden, der Tageslichtverhältnisse, der erforderlichen Beleuchtungsstärke und der Bedienung durch die Benutzer bzw. der Lichtregelung zu bestimmen.

Anforderung

Nr.

Raumnutzung

Systemanforderung

EL in kWh/m2

pL in W/m2

tL in h

2.1

Hotelzimmer

5,0

7,7

650

2.2

Empfang, Lobby

24,8

6,6

3750

3.1

Einzel-, Gruppenbüro

17,5

12,5

1400

3.2

Grossraumbüro

19,2

9,8

1950

3.3

Sitzungszimmer

9,4

12,5

750

3.4

Schalterhalle, Empfang

8,5

7,1

1200

4.1

Schulzimmer

14,4

11,0

1300

4.2

Lehrerzimmer

8,6

7,5

1150

4.3

Bibliothek

8,0

5,9

1350

4.4

Hörsaal

16,7

9,8

1700

4.5

Schulfachraum

14,4

11,0

1300

5.1

Lebensmittelverkauf

59,8

14,9

4000

5.2

Fachgeschäft

59,8

14,9

4000

5.3

Verkauf Möbel, Bau, Garten

47,8

12,0

4000

6.1

Restaurant

14,7

5,9

2500

6.2

Selbstbedienungsrestaurant

5,3

3,5

1500

6.3

Küche zu Restaurant

45,9

18,8

2450

6.4

Küche zu Selbstbedienungsrest.

28,0

14,7

1900

7.1

Vorstellungsraum

20,9

7,0

3000

7.2

Mehrzweckhalle

19,2

7,0

2750

7.3

Ausstellungshalle

38,3

7,0

2750

8.1

Bettenzimmer

10,5

6,8

1550

8.2

Stationszimmer

70,8

12,5

5650

8.3

Behandlungsräume

30,9

12,5

1650

9.1

Produktion (grobe Arbeit)

27,5

7,0

3950

9.2

Produktion (feine Arbeit)

18,0

11,6

1550

9.3

Lagerraum

15,3

12,8

1200

10.1

Lagerhalle

28,7

7,3

3950

11.1

Turnhalle

24,3

11,3

2150

11.2

Fitnessraum

20,1

6,4

3150

11.3

Schwimmhalle

18,9

7,3

2600

12.1

Verkehrsfläche

5,8

3,5

1650

12.2

Verkehrsfläche 24h (Spitäler)

23,6

7,1

3350

12.3

Treppenhaus

12,0

7,1

1700

12.4

Nebenräume

3,0

3,0

1400

12.5

Küche, Teeküche

4,3

5,1

850

12.6

WC, Bad, Dusche

5,1

6,0

850

12.7

WC

7,9

9,9

800

12.8

Garderoben, Duschen

4,8

5,7

850

12.9

Parkhaus

2,2

1,4

1600

12.10

Wasch- und Trockenraum

9,4

8,5

1100

12.11

Kühlraum

0,1

2,8

50

12.12

Serverraum

0,2

3,3

50

Vorgabe SIA 387/4 pL [W/m2] für verschiedene Nutzungen
Berechnungstool

Berechnungstools dürfen eingesetzt werden, wenn sie das Berechnungsverfahren und die Grenzwerte gemäss Norm SIA 387/4 berücksichtigen.

Systemnachweis

Zu einem Systemnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • Formular EN-111

  • Ausdruck der Berechnung

  • Grundrisspläne (verkleinert) mit farblich markierter Nutzung sowie Beleuchtungskonzept (Leuchten, Steuerungskonzept). Aus den Plänen und dem Berechnungsausdruck müssen die Anzahl der Leuchten und deren Steuerung pro Raum nachvollziehbar sein.

  • Nachvollziehbare Ermittlung der Nettogeschossfläche

  • Leuchtendatenblätter