EnDKVollzugshilfenEN206
muken · 20260922

EN206

Vollzugshilfe EN-206

Definition Bauteilflächen

Ausgabe Dezember 2026

Inhalt und Zweck

Diese Vollzugshilfe dient der besseren Verständlichkeit zu Geltungsbereich oder Bemessungsgrundlage verschiedener energie-rechtlicher Anforderungen gemäss den Nachweisformularen und Vollzugshilfen EN-201, 202, 204, 211 und 213. Ausgehend von einem einfachen Wohnhaus, in dem das Erdgeschoss (Wohnen) beheizt (b), Obergeschoss (Estrich) und Untergeschoss (Keller und Garage) unbeheizt (u) sind, wird anhand von exemplarischen Grafiken aufgezeigt, wie Massnahmen an einzelnen Gebäudeelementen in Bezug auf Umbau- oder Neubauanforderungen umzusetzen sind und wie die Unter-scheidung zwischen bestehender oder neugeschaffener Energiebezugsfläche zu erfolgen hat.

PV-Anlagen - auch hier noch einpflegen?

Übersicht der einzelnen Kapitel:

Einflussbereich

Die Vollzugshilfe EN-206 (Farbcode / Legende / Anwendung) zeigt bildlich die Abgrenzungen von Bauteilen und Energiebezugsfläche in den folgenden Vollzugshilfen auf:

Farbcode / Legende / Anwendung

0. Ausgangslage

Ausgangslage Gebäude

Abbildung 0.1

  • Erdgeschoss beheizt

  • Ober- und Untergeschoss unbeheizt

Mögliche Nutzung

Abbildung 0.2

  • Das Erdgeschoss kann analog auch als Gewerberaum genutzt werden.

Erneuerung von Einzelbauteilen1

1

Legende Fusszeile der Farben und Abkürzungen

Einzelbauteile

Abbildung 1.1

  • Das Erdgeschoss kann analog auch als Gewerberaum genutzt werden.

Umnutzung mit Temperaturänderung2

2

Legende Fusszeile der Farben und Abkürzungen

Ausbau Estrich und / oder Keller

Abbildung 2.1

  • Massnahmen an Dach und Fassade

  • Massnahmen an Kellerwänden und Kellerböden

  • Dachfenster ersetzen oder neu einbauen

Teilausbau Estrich und / oder Keller

Abbildung 2.2

  • Massnahmen an Dach und Fassade

  • Massnahmen an Kellerwänden und Kellerböden

  • Neue Bauteile einbauen

  • Dachfenster ersetzen oder neu einbauen

Ausbau Garage

Abbildung 2.3

  • Massnahmen an den Bauteilen

  • Neue Bauteile einbauen

  • Ersatz für Garagentür/-tor

Umnutzung von beheizt zu unbeheizt

Abbildung 2.4

  • Neue Bauteile einbauen

Massnahmen mit Volumenvergrösserung3

3

Legende Fusszeile der Farben und Abkürzungen

Ausbau Estrich mit neuer Lukarne

Abbildung 3.1

  • Massnahmen an Dach und Fassade

  • Neue Bauteile

  • generiert neue Energiebezugsfläche vgl. Hinweise zu Bagatellerweiterung

Wohnraumerweiterung und Anbau 

Abbildung 3.2

  • Massnahmen Fassade

  • Neue Bauteile

  • generiert neue Energiebezugsfläche

Aufstockung mittels Kniestockerhöhung

Abbildung 3.3

  • Massnahmen Fassade

  • Neue Bauteile

  • generiert neue Energiebezugsfläche

Abbruch oberstes Geschoss und neuer Aufbau mit Aufstockung

Abbildung 3.4

  • Neue Bauteile

  • generiert neue Energiebezugsfläche

Neubauartiger Umbau und Ausbau4

4

Legende Fusszeile der Farben und Abkürzungen

Neubauartiger Umbau und Auskernung

Abbildung 4.1

  • generiert neue Energiebezugsfläche

Ausganglage (Beispiel 1)

Neubauartiger Ausbau von grundsätzlich unbeheizten Wetterschutzbauten (z. B. Stall, Heuboden, Gewerbebauten) in eine beheizte Nutzung wie z. B. Wohnen und / oder Gewerbe.

Abbildung 4.2

Neubauartiger Ausbau Stall / Heuboden in Wohn- und / oder Gewerbenutzung (Beispiel 1)

Abbildung 4.3

  • generiert neue Energiebezugsfläche

  • Gilt sinngemäss auch für bestehende Gewerbebauten

Ausganglage (Beispiel 2)

Abbildung 4.4

Neubauartiger Ausbau Stall / Heuboden in Wohn- und / oder Gewerbenutzung (Beispiel 2)

Abbildung 4.5

  • generiert neue Energiebezugsfläche

  • Gilt sinngemäss auch für bestehende Gewerbebauten

Anwendungsbeispiel

Anwendungsbeispiel

In den Vollzugshilfen wird der Begriff Bagatellerweiterung verwendet. Die mit dieser Ausnahme in Verbindung stehenden Flächen entsprechen der «grün markierten Energiebezugsfläche» bzw. dem Anteil der «grün markierten Energiebezugsfläche» an der «orange markierten Energiebezugsfläche».

Nicht darunter fallen kleinere Erweiterungen von bestehenden Gebäuden (Bagatell-Erweiterungen):

Grafik Bagatellerweiterungen

Definition des Begriffs Gebäude

Begriff Gebäude

Gebäude sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten. Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichenden tragende Trennmauer (Brandschutzmauer) besteht. Ergänzend dazu sind im Zusammenhang mit der Eigenstromerzeugung nur Bauten von Belang, die beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden. Das heisst Gebäude, welche eine Energiebezugsfläche, kurz EBF, aufweisen.

Abgrenzung nach Regeln EGID

Für jedes Gebäude muss die Eigenstromproduktion nachgewiesen werden. Ein Gebäude wird dabei gemäss den Regeln für die Vergabe der Eidgenössischen Gebäudeidentifikatoren, kurz EGID-Nummern, eingegrenzt, die sich an vorhandenen Eingängen und Brandmauern orientiert. (Erklärungen finden sich unter dem BFS -> Merkmalskatalog)

Gegenstand der Baubewilligung

Ein Bauvorhaben mit einem oder mehreren Gebäuden mit einem Baugesuch kann mehrere zusammenhängende Grundstücke umfassen.

Erfüllung - am gleichen Gebäude

Bei Anbauten und Aufstockungen sind die Möglichkeiten zur Erfüllung der Eigenstromproduktion eingeschränkt. Deshalb kann die Installation von Photovoltaik-, Wärmekraftkopplungs- oder anderer Strompro­duktions­anlagen auch im, auf oder am bestehenden Gebäudeteil des gleichen Gebäudes vorgenommen werden.

- an Annexbauten 

Sinngemäss können die Installationen auch an den dem Gebäude zugehörigen Annex- und Ökonomiebauten (Garage, Velounterstand, etc.) erfolgen.

- an verschiedenen Gebäuden

Möglich ist eine Kompensation in, auf oder an Gebäuden innerhalb eines Areals desselben Eigentümers (z. B. Schulhaus und Turnhalle). Gebäude innerhalb desselben Grundstücks erfüllen diese Anforderung. Ein Grundstück wird dabei nach der Eidgenössischen Grundstücksidentifikator (EGRID), kurz Grundstücknummer, eingegrenzt.