EN206
Vollzugshilfe EN-206
Definition Bauteilflächen
Ausgabe Dezember 2026
Inhalt und Zweck
Diese Vollzugshilfe dient der besseren Verständlichkeit zu Geltungsbereich oder Bemessungsgrundlage verschiedener energie-rechtlicher Anforderungen gemäss den Nachweisformularen und Vollzugshilfen EN-201, 202, 204, 211 und 213. Ausgehend von einem einfachen Wohnhaus, in dem das Erdgeschoss (Wohnen) beheizt (b), Obergeschoss (Estrich) und Untergeschoss (Keller und Garage) unbeheizt (u) sind, wird anhand von exemplarischen Grafiken aufgezeigt, wie Massnahmen an einzelnen Gebäudeelementen in Bezug auf Umbau- oder Neubauanforderungen umzusetzen sind und wie die Unter-scheidung zwischen bestehender oder neugeschaffener Energiebezugsfläche zu erfolgen hat.
PV-Anlagen - auch hier noch einpflegen?
Übersicht der einzelnen Kapitel:
Einflussbereich
Die Vollzugshilfe EN-206 (Farbcode / Legende / Anwendung) zeigt bildlich die Abgrenzungen von Bauteilen und Energiebezugsfläche in den folgenden Vollzugshilfen auf:

0. Ausgangslage
Abbildung 0.1
Erdgeschoss beheizt
Ober- und Untergeschoss unbeheizt
Abbildung 0.2
Das Erdgeschoss kann analog auch als Gewerberaum genutzt werden.
Erneuerung von Einzelbauteilen1
- 1

Abbildung 1.1
Das Erdgeschoss kann analog auch als Gewerberaum genutzt werden.
Umnutzung mit Temperaturänderung2
- 2

Abbildung 2.1
Massnahmen an Dach und Fassade
Massnahmen an Kellerwänden und Kellerböden
Dachfenster ersetzen oder neu einbauen
Abbildung 2.2
Massnahmen an Dach und Fassade
Massnahmen an Kellerwänden und Kellerböden
Neue Bauteile einbauen
Dachfenster ersetzen oder neu einbauen
Abbildung 2.3
Massnahmen an den Bauteilen
Neue Bauteile einbauen
Ersatz für Garagentür/-tor
Abbildung 2.4
Neue Bauteile einbauen
Massnahmen mit Volumenvergrösserung3
- 3

Abbildung 3.1
Massnahmen an Dach und Fassade
Neue Bauteile
generiert neue Energiebezugsfläche vgl. Hinweise zu Bagatellerweiterung
Abbildung 3.2
Massnahmen Fassade
Neue Bauteile
generiert neue Energiebezugsfläche
Abbildung 3.3
Massnahmen Fassade
Neue Bauteile
generiert neue Energiebezugsfläche
Abbildung 3.4
Neue Bauteile
generiert neue Energiebezugsfläche
Neubauartiger Umbau und Ausbau4
- 4

Abbildung 4.1
generiert neue Energiebezugsfläche
Neubauartiger Ausbau von grundsätzlich unbeheizten Wetterschutzbauten (z. B. Stall, Heuboden, Gewerbebauten) in eine beheizte Nutzung wie z. B. Wohnen und / oder Gewerbe.
Abbildung 4.2
Abbildung 4.3
generiert neue Energiebezugsfläche
Gilt sinngemäss auch für bestehende Gewerbebauten
Abbildung 4.4
Abbildung 4.5
generiert neue Energiebezugsfläche
Gilt sinngemäss auch für bestehende Gewerbebauten
Anwendungsbeispiel
In den Vollzugshilfen wird der Begriff Bagatellerweiterung verwendet. Die mit dieser Ausnahme in Verbindung stehenden Flächen entsprechen der «grün markierten Energiebezugsfläche» bzw. dem Anteil der «grün markierten Energiebezugsfläche» an der «orange markierten Energiebezugsfläche».
Nicht darunter fallen kleinere Erweiterungen von bestehenden Gebäuden (Bagatell-Erweiterungen):

Definition des Begriffs Gebäude
Gebäude sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten. Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichenden tragende Trennmauer (Brandschutzmauer) besteht. Ergänzend dazu sind im Zusammenhang mit der Eigenstromerzeugung nur Bauten von Belang, die beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden. Das heisst Gebäude, welche eine Energiebezugsfläche, kurz EBF, aufweisen.
Für jedes Gebäude muss die Eigenstromproduktion nachgewiesen werden. Ein Gebäude wird dabei gemäss den Regeln für die Vergabe der Eidgenössischen Gebäudeidentifikatoren, kurz EGID-Nummern, eingegrenzt, die sich an vorhandenen Eingängen und Brandmauern orientiert. (Erklärungen finden sich unter dem BFS -> Merkmalskatalog)
Ein Bauvorhaben mit einem oder mehreren Gebäuden mit einem Baugesuch kann mehrere zusammenhängende Grundstücke umfassen.
Bei Anbauten und Aufstockungen sind die Möglichkeiten zur Erfüllung der Eigenstromproduktion eingeschränkt. Deshalb kann die Installation von Photovoltaik-, Wärmekraftkopplungs- oder anderer Stromproduktionsanlagen auch im, auf oder am bestehenden Gebäudeteil des gleichen Gebäudes vorgenommen werden.
Sinngemäss können die Installationen auch an den dem Gebäude zugehörigen Annex- und Ökonomiebauten (Garage, Velounterstand, etc.) erfolgen.
Möglich ist eine Kompensation in, auf oder an Gebäuden innerhalb eines Areals desselben Eigentümers (z. B. Schulhaus und Turnhalle). Gebäude innerhalb desselben Grundstücks erfüllen diese Anforderung. Ein Grundstück wird dabei nach der Eidgenössischen Grundstücksidentifikator (EGRID), kurz Grundstücknummer, eingegrenzt.