EnDKVollzugshilfenEN211
muken · 20260922

EN211

Vollzugshilfe EN-211

Elektrische Energie, SIA 387/4,

Teil Beleuchtung

Ausgabe Dezember 2026

Inhalt und Zweck

Diese Vollzugshilfe behandelt die energetischen Anforderungen an die Beleuchtung in Gebäuden. Diese basieren auf der Norm SIA 387/4 "Elektrizität in Gebäuden – Beleuchtung: Berechnung und Anfor­derungen", Ausgabe 2023. Es gelten die dort festgelegten Definitionen, Grundsätze, Rechenverfahren und Parameter. Diese Vollzugshilfe enthält zusätzliche Erläuterungen und allenfalls Erleichterungen oder Vereinfachungen für den Vollzug.

Diese Vollzugshilfe ist wie folgt gegliedert:

Geltungsbereich

Abgrenzung

Bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen mit einer Energiebe­zugsfläche (EBF) von mehr als 1000 m2 muss die Einhaltung der Grenzwerte für den jährlichen Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung EL gemäss SIA 387/4 «Elektrizität in Gebäuden - Beleuchtung: Berechnung und Anforderungen», Ausgabe 2023, nachgewiesen werden. Davon ausgenommen sind Wohnbauten oder Teile davon.
Art. 1.22 (V)

Gebäudekategorien gemäss SIA 380/1, EBF > 1’000 m2

Die Anforderung (und somit die Nachweispflicht) gilt für Gebäude der Gebäudekategorien III bis XII (Gebäudekategorien gemäss SIA 380/1). Die Nachweispflicht gilt, wenn die massgebende Energiebezugsfläche mehr als 1‘000 m2 beträgt.

Energiebezugsfläche

Die Berechnung der Energiebezugsfläche AE ist in der Norm SIA 380, Ausgabe 2015, in Ziffer 3.2 definiert.

Umbauten / Umnutzung

Bei Umbauten oder Umnutzungen ist die betroffene Energiebe­zugsfläche ausschlaggebend. Die Beleuchtung ist von dem Umbau resp. der Umnutzung betroffen, wenn

  • die Leuchten ersetzt werden oder

  • durch zusätzliche Leuchten die elektrische Anschlussleistung erhöht wird.

Falls gleichzeitig ein Anbau oder eine Erweiterung realisiert werden, sind die Energiebezugsflächen zusammenzuzählen.

Mieterausbau

Bei unbekanntem Mieterausbau sind die Anforderungen ebenfalls einzuhalten, auch wenn der Nachweis zum Zeitpunkt des Grundausbaus noch nicht erstellt werden kann. Der Nachweis ist nachzuliefern, sobald der Mieter bekannt ist. Wenn ein Neubau insgesamt die Anforderung zu erfüllen hat, müssen alle Mieterausbauten die Anforderungen erfüllen unabhängig von der Grösse der EBF. (Ansonsten würde die Auf­stückelung der EBF zu einer Umgehung der Anforderungen führen.)

Anforderungen und Nachweis

Systemanforderung

Die Grenzwerte für den jährlichen Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung EL gemäss SIA 387/4 «Elektrizität in Gebäuden - Beleuchtung: Berechnung und Anforderungen», Ausgabe 2017, sind einzuhalten.
Art. 1.22 (V)

Einzelanforderung

Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn mit dem Hilfsprogramm Beleuchtung der EnFK (Excel-Tool EN-111a) nachgewiesen wird, dass die Vorgabe an die spezifische Leistung pL bestimmt aus Grenz- respektive Zielwert gemäss Tabelle 14 der Norm SIA 387/4 eingehalten wird.
Art. 1.22 (V)

Raumnutzung

Die Nutzungen basieren auf dem Merkblatt SIA 2024.

Spezielle Raumnutzung

Die Beleuchtungsstärke in speziellen Räumen ist gemäss Norm SN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten) zu definieren.

Übersicht Verfahren

Das nachstehende Schema zeigt die Anforderungen und Wahl­möglichkeiten auf:

Abbildung zur Wahl des Verfahrens

Wahl des Nachweisverfahrens

Spezifische elektrische Leistung (Einzelanforderung)

Berechnung pL Spezifische elektrische Leistung pLi

Die spezifische elektrische Leistung pL für die allgemeine Raum­beleuchtung (SIA 387/4, Anhang A, Tabelle 14) ergibt sich aus der Summe der Leistungen aller Leuchten (inkl. Betriebsgeräte wie Vorschaltgeräte, Trafos …) gemäss der nachfolgenden Liste (Tabelle 1), geteilt durch die Nettogeschossfläche des Raums bzw. der Raum­gruppen (Einheit: W/m2).

Anforderung pLi

In der Norm SIA 387/4 werden die Grenz- bzw. Zielwerte für pL [W/m2] und die drei Präsenzklassen (SIA 387/4, Tabelle 7) für die verschiedenen Nutzungen vorgegeben (siehe Tabelle 1).

Nr

Raumnutzung
(Standardnutzungen)

spezifische Leistung
W/m²

Präsenzklasse

Grenzwert

Zielwert

dauernde
Präsenz

normale
Präsenz

sporadische
Präsenz

1.01

Wohnen MFH

3,6

2,3

x

1.02

Wohnen EFH

3,6

2,3

x

2.01

Hotelzimmer

6,0

3,8

x

2.02

Empfang, Lobby

5,1

3,3

x

3.01

Einzel-, Gruppenbüro

9,7

6,2

x

3.02

Grossraumbüro

7,6

4,9

x

3.03

Sitzungszimmer

9,7

6,2

x

3.04

Schalterhalle, Empfang

5,5

3,5

x

4.01

Schulzimmer

8,6

5,5

x

4.02

Lehrerzimmer

5,8

3,7

x

4.03

Bibliothek

4,6

2,9

x

4.04

Hörsaal

7,6

4,9

x

4.05

Schulfachraum

8,6

5,5

x

5.01

Lebensmittelverkauf

11,6

7,5

x

5.02

Fachgeschäft

11,6

7,5

x

5.03

Verkauf Möbel, Bau, Garten

9,3

6,0

x

6.01

Restaurant

4,6

2,9

x

6.02

Selbstbedienungsrestaurant

4,1

2,6

x

6.03

Küche zu Restaurant

9,7

6,2

x

6.04

Küche zu SB-Restaurant

7,6

4,9

x

7.01

Vorstellungsraum

5,4

3,5

x

7.02

Mehrzweckhalle

5,4

3,5

x

7.03

Ausstellungshalle

10,8

6,9

x

8.01

Bettenzimmer

5,3

3,4

x

8.02

Stationszimmer

9,7

6,2

x

8.03

Behandlungsraum

14,6

9,3

x

9.01

Produktion (grobe Arbeit)

3,9

2,8

x

9.02

Produktion (feine Arbeit)

6,3

4,7

x

9.03

Laborraum

9,9

6,4

x

10.01

Lagerhalle

3,9

2,9

x

11.01

Turnhalle

8,8

5,6

x

11.02

Fitnessraum

5,0

3,2

x

11.03

Schwimmhalle

5,7

3,6

x

12.01

Verkehrsfläche

2,7

1,8

x

12.02

Verkehrsfläche 24h (Spitäler)

5,5

3,5

x

12.03

Treppenhaus

2,7

1,8

x

12.04

Nebenraum

2,3

1,5

x

12.05

Küche, Teeküche

4,0

2,5

x

12.06

WC, Bad, Dusche

4,7

3,0

x

12.07

WC

7,7

4,9

x

12.08

Garderobe, Dusche

4,4

2,8

x

12.09a

Parkhaus privat

0,7

0,6

x

12.09b

Parkuhaus öffentlich

1,5

1,1

x

12.10

Wasch- und Trockenraum

6,6

4,2

x

12.11

Kühlraum

2,2

1,4

x

12.12

Serverraum

5,2

3,3

x

Vorgabe SIA 387/4 pL [W/m2] für verschiedene Nutzungen
Herleitung der Anforderung

Die Anforderung an die Spezifische Leistung ergibt sich anhand der Präsenzklasse. Bei Nutzungen mit dauernder Präsenz gilt der Grenzwert nach Tabelle 1, da eine Regelung kaum einen Einfluss hat. Bei einer Nutzung mit sporadischer Präsenz gilt der Zielwert von Tabelle 1, wenn keine Präsenzregelung eingebaut wird, ansonsten gilt der Grenzwert. Bei den übrigen Kategorien (normale Präsenz) ergibt sich die Anforderung in Abhängigkeit der installierten Regelung:

  • der Grenzwert, wenn sowohl eine Tageslicht- wie auch eine Präsenzregelung installiert wird.

  • der Zielwert wenn weder eine Tageslicht-, noch eine Präsenzregelung installiert wird.

  • der Mittelwert des Grenz- und Zielwertes, wenn entweder eine Tageslicht- oder eine Präsenzregelung installiert wird.

Mehrere Raumnutzungen

Für die Erfüllung der Anforderung werden die flächengemittelten spezifischen Leistungen über die Nettogeschossflächen betrachtet.

Berechnungen pL mit Excel-Tool der EnFK

Für das Nachweisverfahren über die spezifische Leistung pL steht ein einfaches Berechnungstool der EnFK kostenlos zur Verfügung (https://energiehub-gebaeude.ch/fachleute/hilfsmittel/). Name: Lumi-Tool.xls (Quelle: Energiefachstellen BL/BS)

Nettogeschossfläche

Die Nettogeschossfläche gemäss Norm SIA 380 ist der Teil der Geschossfläche zwischen den umschliessenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteilen. Die Nettogeschossfläche eines Raums oder einer Raumgruppe kann vereinfachend auch mit 90 % der Brutto­geschossfläche resp. der Energiebezugsfläche angenommen werden.

Spezielle Raumnutzungen

Grundsätzlich ist jeder Raum/Zone eine der vorgegebenen Standardnutzungen zuzuweisen. Spezielle Raumnutzungen oder Prozess­beleuchtungen (z.B. Uhrenmacherarbeitsplätze, Operations­sääle, Sportstätten während TV-Aufnahmen) sind im Flächenauszug separat zu deklarieren und werden im Nachweis EN-211a nicht berücksichtigt (vgl. auch SIA 387/4 Kapitel 0.1.3).

Unterlagen Einzelnachweis

Zu einem Einzelnachweis mit dem Tool der EnFK gehören folgende Unterlagen:

  • Formular EN-211

  • Ausdruck der Berechnung Lumi-Tool.xls

  • Pläne mit Angaben zum Beleuchtungskonzept (A3/A4)

  • Pläne mit Angaben zur Nettogeschossfläche (A3/A4)

  • Leuchtendatenblätter

Berechnung Energiebedarf (Systemanforderung)

Elektrizitätsbedarf

Der spezifische Elektrizitätsbedarf gemäss Norm SIA 387/4 für die Raumbeleuchtung EL ergibt sich aus der Multiplikation der spezifischen elektrischen Leistung pL mit den Volllaststunden tL. Die Volllaststunden tL der Raumbeleuchtung sind auf Grund der Nutzungsstunden, der Tageslichtverhältnisse, der erforderlichen Beleuchtungsstärke und der Bedienung durch die Benutzer bzw. der Lichtregelung zu bestimmen.

Anforderung

Nr.

Raumnutzung

Systemanforderung

EL in kWh/m2

pL in W/m2

tL in h

1.01

Wohnen MFH

1,8

3,6

499

1.02

Wohnen EFH

1,8

3,6

499

2.01

Hotelzimmer

4,0

6,0

677

2.02

Empfang, Lobby

21,1

5,1

4097

3.01

Einzel-, Gruppenbüro

13,4

9,7

1383

3.02

Grossraumbüro

14,7

7,6

1931

3.03

Sitzungszimmer

7,3

9,7

754

3.04

Schalterhalle, Empfang

8,1

5,5

1469

4.01

Schulzimmer

11,3

8,6

1312

4.02

Lehrerzimmer

6,8

5,8

1158

4.03

Bibliothek

6,9

4,6

1504

4.04

Hörsaal

12,9

7,6

1689

4.05

Schulfachraum

11,3

8,6

1312

5.01

Lebensmittelverkauf

46,6

11,6

4006

5.02

Fachgeschäft

46,6

11,6

4006

5.03

Verkauf Möbel, Bau, Garten

37,3

9,3

4006

6.01

Restaurant

12,0

4,6

2626

6.02

Selbstbedienungsrestaurant

6,4

4,1

1564

6.03

Küche zu Restaurant

23,9

9,7

2458

6.04

Küche zu Selbstbedienungsrest.

14,5

7,6

1894

7.01

Vorstellungsraum

16,3

5,4

3005

7.02

Mehrzweckhalle

16,1

5,4

2968

7.03

Ausstellungshalle

36,6

10,8

3381

8.01

Bettenzimmer

8,2

5,3

1553

8.02

Stationszimmer

55,7

9,7

5730

8.03

Behandlungsräume

28,0

14,6

1921

9.01

Produktion (grobe Arbeit)

15,5

3,8

4145

9.02

Produktion (feine Arbeit)

10,5

6,3

1677

9.03

Lagerraum

13,2

9,9

1327

10.01

Lagerhalle

16,2

3,9

4145

11.01

Turnhalle

19,7

8,8

2247

11.02

Fitnessraum

15,5

5,0

3125

11.03

Schwimmhalle

15,9

5,7

2812

12.01

Verkehrsfläche

3,8

2,7

1402

12.02

Verkehrsfläche 24h (Spitäler)

16,5

5,5

3008

12.03

Treppenhaus

3,8

2,7

1402

12.04

Nebenräume

3,3

2,3

1402

12.05

Küche, Teeküche

3,3

4,0

825

12.06

WC, Bad, Dusche

3,9

4,7

825

12.07

WC

6,1

7,7

794

12.08

Garderoben, Duschen

3,7

4,4

845

12.09a

Parkhaus privat

1,2

0,7

1606

12.09b

Parkhaus öffentlich

3,5

1,5

2336

12.10

Wasch- und Trockenraum

7,2

6,6

1090

12.11

Kühlraum

0,1

2,2

52

12.12

Serverraum

0,4

5,2

73

Vorgabe SIA 387/4 pL [W/m2] für verschiedene Nutzungen
Berechnungstool

Berechnungstools dürfen eingesetzt werden, wenn sie das Berechnungsverfahren und die Grenzwerte gemäss Norm SIA 387/4 berücksichtigen.

Systemnachweis

Zu einem Systemnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • Formular EN-211

  • Ausdruck der Berechnung

  • Grundrisspläne (verkleinert) mit farblich markierter Nutzung sowie Beleuchtungskonzept (Leuchten, Steuerungskonzept). Aus den Plänen und dem Berechnungsausdruck müssen die Anzahl der Leuchten und deren Steuerung pro Raum nachvollziehbar sein.

  • Nachvollziehbare Ermittlung der Nettogeschossfläche

  • Leuchtendatenblätter