EN207
Vollzugshilfe EN-207
Graue Energie
Ausgabe Dezember 2026
Inhalt und Zweck
Diese Vollzugshilfe behandelt das Verfahren und die Anforderung an die graue Energie bei der Erstellung der Gebäude.
Diese Vollzugshilfe ist wie folgt gegliedert:
Geltungsbereich
Diese Vollzugshilfe bezieht sich auf die Erstellung von Gebäuden und wesentliche Erneuerungen.
Anforderungen
Bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude ist der objektspezifische Grenzwert für die graue Energie für die Erstellung und den Rückbau von Gebäuden einzuhalten. (Art 1.38)
Die Berechnung der grauen Energie erfolgt gemäss Reglement des Vereins Minergie in der Fassung gültig ab 1. Januar 2025 und der Nachweis ist mit einem darin als zulässig erklärten Ökobilanzierungstool, einschliesslich dem vereinfachten Minergie-Nachweistool, zu erbringen.
Variable | Erläuterung |
|---|---|
GWObjekt: | Objektspezifischer Grenzwert |
GWEBF: | Grenzwert für die Energiebezugsfläche |
GWGF-EBF: | Grenzwert für die unbeheizte Flächen (Geschossfläche – Energiebezugsfläche) |
GF: | Geschossfläche |
ZErdsonde: | Zuschlag Erdsonden |
ZPV: | Zuschlag PV-Anlagen |
ZThermie: | Zuschlag Thermische Kollektoren |
Basisgrenzwerte und Zuschläge je Gebäudekategorie für die Treibhausgasemissionen (THGE) in der Erstellung:
Erläuterungen
Als wesentliche Erneuerungen gelten neubauartige Umbauten, wie Auskernungen und dergleichen. Sie haben die Anforderungen für Neubauten zu erfüllen.
Von den Anforderungen befreit sind Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden, wenn die neu geschaffene Energiebezugsfläche weniger als 50 m2 oder maximal 20 % der Energiebezugsfläche des bestehenden Gebäudeteiles und nicht mehr als 1000 m2 beträgt.

Bei unbeheizten Bauten gelten keine Grenzwerte. Es ist nachzuweisen, dass alle zumutbaren Massnahmen zur Minimierung der grauen Energie vorgenommen werden.
Stellen die Anforderungen eine unverhältnismässige Härte dar, kann die zuständige Behörde Erleichterungen gewähren. Es ist nachzuweisen, dass alle zumutbaren Massnahmen zur Minimierung der grauen Energie vorgenommen werden.
Die Berechnung der Treibhausgasemissionen in der Erstellung erfolgt nach dem Merkblatt SIA 2032:2020 «Graue Energie – Ökobilanzierung für die Erstellung von Gebäuden». Als Datengrundlage dienen die jeweils gültigen KBOB-Ökobilanzdaten im Baubereich. Der Bilanzperimeter umfasst das gesamte Gebäude einschliesslich beheizter und unbeheizter Gebäudeteile. Für Gebäude wird eine Nutzungsdauer von 60 Jahren angenommen; die Nutzungsdauern der Bauteile richten sich nach SIA 2032. Die Ergebnisse werden auf die Energiebezugsfläche (EBF) bezogen und als spezifischer Kennwert in kg CO₂-eq/(m² EBF·a) ausgewiesen.
Nachweisverfahren
Vereinfachte Erfassung Graue Energie in EVEN
Der Teilnachweis EN-207 (graue Energie) in EVEN beinhaltet das vereinfachten Minergie-Nachweistool zur Erfassung der THGE in der Erstellung des Gebäudes. Der vereinfachte Nachweis ist Phasengerecht aufgebaut. Das heisst, dass so viel abgefragt wird, wie in dieser Planungsphase normalerweise bekannt ist.
Es werden grundsätzlich Nutzereingaben über Gestaltung und Bauweise des Gebäudes abgefragt, mit dem Ziel, die Haupthebel und Haupteinflussfaktoren der THGE in der Erstellung projektspezifisch eingeben zu können.
Falls es bei der Auswahlliste keine zutreffende Auswahl gibt, so ist die nächstähnliche Eingabe zu wählen. Das gleiche gilt für die Auswahl der Eingabe oder Zuteilung der Zonierung: Auszuwählen ist stets der grösste Flächenanteil einer bestimmten Konstruktion oder Bauweise. Wird zum Beispiel zweidrittel der Zone mit Holz-Beton-Verbunddecken ausgerüstet, soll diese Deckenkonstruktion für die entsprechende Zone gewählt werden.
Alle Eingaben müssen mit Planunterlagen wie Schnitte und Grundrisse belegt werden.
Die Geschossfläche ist die gesamte Fläche des Gebäudes und kann nie gleich gross sein wie die EBF: Diese ist gemäss SIA 416 zu ermitteln. Gemäss der SIA 416 können Geschossfläche zwar innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und beheizt sein und dennoch nicht zur EBF angehörig sein. Andersrum können sie auch innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen, nicht beheizt werden und trotzdem zur EBF zählen. Die Geschossfläche ist zu ermitteln, da auf die Differenz zwischen der Geschossfläche und der EBF ein anderer Grenzwert einwirkt (GWGF-EBF).
Es darf nur die Geschossfläche aller Neubauzonen ermittelt werden, da auf Zonen mit Erneuerung kein Grenzwert einfliesst.
Abbildung 6 Auszug aus der SIA 416 - anhand dieser die Fläche GF-EBF gebildet
Anders als die Energiebezugsfläche sind in der Geschossfläche auch Flächen ausserhalb des Dämmperimeters enthalten. Da in die Berechnung der Ökobilanz das gesamte Gebäude eingeschlossen wird, müssen die Richtwerte unter anderem über die Geschossfläche des Gebäudes bestimmt werden.
Der Auszug der Geschossfläche muss mit den Gebäudeplänen belegt werden. Es ist jeweils die gesamte Geschossfläche aller Neubauzonen des Gebäudes (inkl. Untergeschosse) gem. SIA 416 einzugeben. Die eingegebene Zahl für die Geschossfläche kann nicht kleiner sein als die gesamte Energiebezugsfläche.
Umbauten müssen die graue Energie nicht bilanzieren und auch keinen Grenzwert einhalten. Eine Aufstockung auf einer bestehenden Sanierung die als Neubau gilt, ist separat einzugeben: der Unterbau als «Erneuerung» (keine Ökobilanzierung nötig), die Aufstockung als «Neubau auf bestehendem UG».
Werden Bauteile an Ort und Stelle weiterverwendet, können diese deklariert werden (THGE-Einsparungen).
Die Wiederverwendung (Re-Use) von einzelnen Bauteilen kann im Nachweis (noch) nicht berücksichtigt werden. Die Wiederverwendung von einzelnen Bauteilen sind für die Ökobilanzierung weniger relevant. Sollten diese dennoch berücksichtigt werden wollen, kann eine Ökobilanzierung mit einem akkreditierten externen Ökobilanzierungstool (siehe nachfolgendes Kapitel) durchgeführt werden.
Andere Baugruben als freie Böschungen werden i.d.R. bei engen Platzverhältnissen (Umliegende Bauwerke und Infrastrukturen, oberflächennahe oder allgemein speziellen Grundwasserverhältnissen, sowie bei sehr tiefen Baugruben (viel Aushub und damit grosse Kosten) eingesetzt. Überprüft werden kann dies Anhand der Baugrubenpläne, Übersichtpläne oder dem Baubeschrieb.
Andere Fundationen als Flachfundationen werden nötig bei sehr grossen Lasten und/oder schlechten Baugrundverhältnissen. Überprüft werden kann dies Anhand der Baupläne, Baugrundberichte (oft beinhalten diese eine Empfehlung zur Gründung) oder dem Baubeschrieb.
Die Grösse des UGs wird in Relation zur Gebäudegrundfläche (GGF, siehe SIA 416) angegeben. Falls ein UG von mehreren Gebäuden genutzt wird, ist die Grundfläche des UGs sinnvoll aufzuteilen (zum Beispiel anhand der einem Gebäude zugeteilten Parkplätze).
Für die Eingabe der Untergeschosse, die sich nicht in Hanglagen befinden, sind folgende Grössenzuordnungen zu wählen:
Abbildung 1 Schematische Darstellung der zu wählenden Eingaben für Untergeschoss je Gebäudetyp, respektive Untergeschoss.
Für die Eingabe der Untergeschosse, die sich in Hanglagen befinden, sind folgende Grössenzuordnungen zu wählen:
Abbildung 2 zu wählende Eingaben für Untergeschosse im Nachweis bei Hanglagen.
Falls die Konstruktionen des nachzuweisenden Objekts in der Auswahlliste nicht vorhanden sind, so ist jeweils die ähnlichste Konstruktion zu wählen.
Unter Spannweite wird der Abstand von Auflager- zu Auflagerpunkt verstanden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Gebäudelänge, Dachlänge oder dem Lichtmass. Es muss jeweils die längste Spannweite des Projektes angegeben werden. Da nicht alle Kombinationen aus Spannweiten und Aufbauten verfügbar sind, ist zunächst der passende Aufbau zu wählen und erst danach die kleinst- oder grösstmögliche Spannweite.
Für jede Gebäudekategorie bestehen sechs Spannweiten-Kategorien für die Decken. Die zugrundeliegenden Spannweiten unterscheiden sich jedoch zwischen den Gebäudekategorien.
Tabelle 1: wiedergibt die möglichen Spannbreiten je Gebäudekategorie
Mögliche Kombinationen der gewählten Dächer und Spannbreiten:
Mögliche Kombinationen der gewählten Decken und Spannbreiten:
Mögliche Kombinationen der gewählten Fassaden und Spannbreiten:
Der Fensteranteil bezieht sich auf % der Fassadenfläche und kann - sofern vorhanden - der SIA 380/1-Berechnung entnommen werden.
Sonst selber?
Die Einlegung von haustechnischen Anlagen braucht mehr Material, weil es stärkere Decken bedingt (meistens Beton). Falls also grosse Haustechnikeinlagen in Betondecken geplant sind (z.B. Lüftungs- oder Heizungsleitungen) oder es zu einer Häufung von Einlagen kommt, ist diese «eingelegte Haustechnik» zu deklarieren.
Wenn mindestens 80 % aller Betonbauteile, bei denen dies möglich ist, mit CO2 angereichertem Beton bestehen, ist dies zu deklarieren.
Die wichtigsten Einflussgrössen der Gebäudetechnik sind im vereinfachten Nachweis enthalten und werden zur Berechnung der THGE in der Erstellung berücksichtigt. Dazu zählen Wärmeerzeugung, -verteilung und -abgabe sowie Lüftungs- Sanitär- und Elektroanlagen, wie auch die PV-Anlage.
Rechnerischer Nachweis – detaillierte Oekoblilanzierung
Der Nachweis kann vereinfacht in EVEN oder mit einem zugelassenem Ökobilanzierungstool gemacht werden. Weitere zugelassene Tools für die genauere Ökobilanzierung werden vom Verein ecobau akkreditiert und sind unter folgender Liste zu finden: Liste akkreditierte Ökobilanzierungen.
Es ist zu empfehlen für die Optimierung der grauen Emissionen das gleiche Tool über die verschiedenen Planungsphasen zu nutzen.
Egal welches Tool zur Anwendung kommt, der berechnete Projektwert hat in allen Fällen den im gleichen Tool berechneten Grenzwert einzuhalten. Werden die Berechnungen mit einem externen Tool gemacht, müssen Grenz- und Projektwerte in EVEN übertragen werden. Es kann von Tool zu Tool zu leichten Abweichungen kommen. Das ist auf die verschiedenen Tool-Methodiken zurückzuführen.